Münchner Touristen bleiben 2012 vorerst von der Bettensteuer verschont

In Dresden, Berlin oder Köln berechnen die Hotels ihren Gästen bereits die Bettensteuer. 2,50.- Euro pro Übernachtung werden damit in mehr als einem Dutzend deutscher Städte fällig, doch die Münchner Gäste dürfen sich zumindest vorerst noch freuen. In Bayerns Hauptstadt entschied der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, dass diese Abgabe rechtswidrig sei. Man folgerte, dass die kommunale Abgabe nicht mit der bundesrechtlichen Steuererleichterung von 2012 in Einklang zu bringen sei. Damals wurde der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen 19 auf 7 Prozent gesenkt. Münchner Gäste können also noch immer günstige Zimmerpreise vor Ort ergattern und der Stadt München entgehen damit Einnahmen in Höhe von rund 23 Millionen. Die Stadt selbst hatte die kommunale Steuer beschlossen, doch die Regierung von Oberbayern genehmigte sie nicht. Sie hatte gegen die Bettensteuer geklagt und schon in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht München gewonnen. München gehört ohnehin zu den Metropolen mit den teuersten Hotelpreisen und die Besucher freuen sich sicher, dass die bayrische Hauptstadt die kommunale Steuer nicht einführt.

Andere Städte planen die Einführung

Passau, Stuttgart, Ulm und rund dreißig andere Städte in Deutschland haben die Bettensteuer bereits abgelehnt, doch es gibt auch Befürworter, die eine baldige Einführung planen. Neben Bochum, Bonn und Oberhausen befasst sich auch Berlin mit der Überlegung die Steuer einzuführen und noch ein gutes Dutzend weiterer Städte gaben bekannt, dass sie die zusätzlichen Einnahmen nicht ablehnen werden. In Köln gab es 2010 wie in vielen Städten unterschiedliche Meinungen und aus der CDU war damals zu hören, dass man die Legalität der Zweckbindung dieser Steuer bezweifle, doch inzwischen zahlen Kölner Touristen für jede Übernachtung die 2,50.- Euro und das Geld fließt in die Stadtkasse.